Die ersten beiden Klagen laufen…

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Zwei Mitgliedsinitiativen unseres Netzwerkes haben im Jahr 2020 vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) rechtswidrige Bescheide zu ihren Gründungsvorhaben erhalten. Beide Initiativen sind nun der Empfehlung unseres Netzwerkes gefolgt und haben eine gerichtliche Klage gegen ihre Bescheide eingereicht.

In beiden Fällen hatten sich die Schulträger (aus jeweils verschiedenen und nachvollziehbaren Gründen) dazu entschlossen, ihren eigentlich für 2020 geplanten Schulstart um ein Jahr zu verschieben. Sie hatten daher das LaSuB darum gebeten, ihre Genehmigungsverfahren ins nächste Jahr zu übertragen. Das LaSuB Dresden reagierte darauf in beiden Verfahren ohne Absprache mit allgemeinen Einstellungsbescheiden (d.h. einer Beendigung des Genehmigungsverfahrens), begleitet von Rechnungen für die Verfahrenskosten.

Ein solches Vorgehen ist nach Auffassung unseres Juristen im Netzwerk rechtswidrig. Ein eingereichter Genehmigungsantrag kann ohne Weiteres aufrechterhalten und um ein Jahr nach hinten verschoben werden, wenn aktuelle Gegebenheiten (z.B. Schwierigkeiten mit dem Schulgebäude) dies erfordern.

Wir haben lange gezögert, unseren Mitgliedern auch den juristischen Weg zu empfehlen. Nach zweieinhalb Jahren intensiver Netzwerkarbeit müssen wir jedoch feststellen, dass unsere Gespräche mit dem LaSuB noch nicht die erhoffte Gleichbehandlung aller Gründungsinitiativen bewirkt hat.

Natürlich bleiben wir dennoch weiter im Gespräch und arbeiten daran, die Rechtssicherheit für Schulgründungen in ganz Sachsen zu stärken.

NESSI wird beide Kläger maßgeblich bei der Begleichung ihrer Anwalts- und Gerichtskosten unterstützen. Dafür hat das Netzwerk vor Kurzem einen eigenen Unterstützungstopf eingerichtet. Wir freuen uns natürlich über Spenden in diesen Topf!