Die Rechte der Schulgründungsinitiativen in Sachsen stärken.

Dafür steht unser Netzwerk seit 2018 ein!

Unsere drei Forderungen:
Transparenz   |   Leitlinien   |   Fachreferat für Schulen in freier Trägerschaft

Problem 1:
Intransparentes Genehmigungsverfahren

Forderung 1:
Transparentes Genehmigungsverfahren

Wer in Sachsen eine Schule in freier Trägerschaft eröffnen will, muss bis zum 1.12. seinen Genehmigungsantrag beim Landesamt für Schule und Bildung einreichen. Bis zur erhofften Eröffnung der Schule ist er von da an auf die Kooperationsbereitschaft des LaSuB (Landesamt für Schule und Bildung) angewiesen: Es gibt keine öffentlich bekannten Vorschriften, bis wann das LaSuB Unterlagen nachfordern kann, bis zu welchem Zeitpunkt alle Lehrer nachgewiesen sein müssen, welche Qualifikationen der Lehrkräfte überhaupt akzeptiert werden und wann die Gebäudeabnahme, bzw. die Finanzierungszusage für die ersten drei Jahre vorliegen muss. Es gibt auch keinen Stichtag, bis wann der Genehmigungs- bzw. Ablehnungsbescheid erteilt werden muss.

Zeigt sich das LaSuB nicht kooperationsbereit, bedeutet dies für die Gründungsinitiative eine permanente Zitterpartie: Sie muss in erhebliche finanzielle Vorauslagen gehen – zum Beispiel bei der Anmietung eines Gebäudes und der Einrichtung desselben nach Bauvorschriften für Schulen. Dabei kann sie nie sicher sein, ob überhaupt eine Aussicht auf Genehmigung besteht.

Das ist in etwa so, als ob ich als Bauherr ein Haus bauen soll, und – wenn es fertiggestellt ist – die Baugenehmigung dafür einholen muss. Wenn ich Pech habe (und die Behörde nicht will), muss es am Ende wieder abgerissen werden.

Wir fordern für den Genehmigungsprozess von Schulen in freier Trägerschaft verbindliche Regeln und Fristen für beide Seiten (LaSuB und Gründungsinitiativen) in Form von Checklisten und/oder Richtlinien.

In Sachsen-Anhalt muss beispielsweise innerhalb von zwei Monaten eine Eingangsbestätigung und Information zum aktuellen Stand des Verfahrens an den Antragsteller erteilt werden und bis zum 01.06. eine Entscheidung über den Antrag stattfinden.

Zweitens fordern wir, dass auf Wunsch eine Vorprüfung des pädagogischen Konzeptes sowie eine verbindliche Aussage zur Genehmigungsfähigkeit desselben durch das LaSuB erfolgt.

Dies würde für die Gründungsinitiative das wirtschaftliche und planerische Risiko erheblich mindern.

 
 
 

Problem 2:
Bisherige Auslegung des "Besonderen pädagogischen Interesses“​

Forderung 2:
Leitlinie für den Nachweis des "Besonderen pädagogischen Interesses“

Geplante Grundschulen müssen laut Grundgesetz ein sogenanntes „besonderes pädagogisches Interesse“ nachweisen. Wenn dieses Interesse nach Meinung des LaSuB nicht vorhanden ist, darf es keine Genehmigung für die geplante Schule erteilen.

Es gibt jedoch für das „besondere pädagogische Interesse“ keine öffentlich bekannten Bewertungsmaßstäbe des Freistaates Sachsens, an die sich das LaSuB halten muss. Es gibt lediglich ein höchstrichterliches Urteil, welches wichtige Leitplanken vorgibt (BvR 167/87), an die sich das LaSuB aber scheinbar nicht konsequent hält.

In Beratungsgesprächen mit dem LaSuB wird Gründungsinitiativen dann zum Beispiel gesagt, dass man in Sachsen keine Montessori-Schule mehr gründen kann (weil das nicht „besonders“ ist), und dass man mit der geplanten Schule eine „Innovation“ für den Freistaat sein muss. In den Ablehnungsbescheiden unserer Initiativen wird dann oft ohne ausreichende Begründung geschrieben „es besteht kein besonderes pädagogisches Interesse“. Was bleibt, ist der langwierige Klageweg.

Wir fordern zunächst, dass sich das Landesamt für Schule und Bildung (auch und vor allem wegen fehlenden eigenen öffentlich zugänglichen Leitlinien) konsequent an die vorhandene Rechtsprechung hält.

So sind zum Beispiel geplante Montessori-Grundschulen nach dem Urteil BvR 167/87 selbstverständlich zu genehmigen, da Montessori-Grundschulen noch nicht einmal im Ansatz flächendeckend im Freistaat vorhanden sind.

Wir fordern weiterhin, dass die Prüfung des „besonderen pädagogischen Interesses“ von den Mitarbeitern des LaSuB systematisch anhand einer verbindlichen und veröffentlichten Richtlinie oder Checkliste durchgeführt wird.

Eine solche Checkliste würde dem Freistaat (und somit dem/der Steuerzahler*in) und den Gründungsinitiativen nicht zuletzt enorme Kosten (z.B. für Gerichtsprozesse) ersparen.

Problem 3:
Zuständigkeiten der Genehmigungsbehörde

Forderung 3:
Einheitliche Genehmigungsverfahren

Lange wurde es auch von NESSI gefordert, zum 01.01.2022 wurde es endlich eingerichtet: Das Fachreferat für Schulen in freier Trägerschaft. Zumindest im Landesamt für Schule und Bildung – im Ministerium selbst fehlt ein solches Referat noch.

Durch das eigene Fachreferat im LaSuB hatten sich die NESSI-Mitglieder einen transparenteren Genehmigungsprozess und eine einheitliche Genehmigungspraxis für freie Schulen in ganz Sachsen erhofft. Allerdings sind Zuständigkeiten, Fristen und Machbarkeiten derzeit standortabhängig noch sehr unterschiedlich. Die Mitarbeiter des neuen Fachreferates scheinen sich in ihre Aufgaben erst langsam einzuarbeiten, und die bisherigen LaSuB-Standorte pflegen weiterhin ihre unterschiedlichen Genehmigungspraxen.

Wir von NESSI fordern, dass das Fachreferat für Schulen in freier Trägerschaft die Zuständigkeiten bei ihren Mitarbeitenden transparent klärt. Fristen, Bearbeitungsabläufe und Genehmigungsvoraussetzungen sollen in ganz Sachsen für alle Gründungsinitiativen einheitlich sein.

Außerdem sollte dringend ein Verständnis für die pädagogische Arbeitsweise freier Schulen geschaffen werden, auf dessen Grundlage das pädagogische Konzept beurteilt werden kann.

Parallel halten wir auch weiterhin an unserer Forderung fest, dass im Kultusministerium ebenfalls ein Referat für Schulen in Freier Trägerschaft installiert werden sollte.

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